Konventsvertrag

Die anwesenden Magi, welche alle den Schwur des hermetischen Ordens abgeleistet haben, namentlich Saria ex Tytalus, Ammon ex Flambeau, Falco ex Bjornaer und Meredith ex Criamon verpflichten sich, den folgenden Vereinbarungen folge zu leisten. Dieser Vertrag wird nicht nur im Angesicht des Herrn geschlossen, sondern auch vor dem Orden und dem Konvent.

Bricht ein Magi wissentlich und willentlich den Vertrag muss er sich vor der Konventsführung und den anderen Magi verantworten und hat die Konsequenzen dafür zu tragen und sich jedweglicher Entscheidung zu unterwerfen die ein Ausschluss aus dem Konvent verhindern würde. Ist der Vertragsbruch jedoch gravierender Natur, kann die Konventsführung den betreffenden Magus sofort ausschließen und gegebenenfalls dem Orden melden.

Abstimmungen werden nur in Anwesenheit der Mehrheit durchgeführt, wobei die Konventsführung in Sachen der Unentschiedenheit die endgültige Entscheidungsgewalt inne hat. Es ist weiterhin nicht möglich sich einer Entscheidung durch eine Enthaltung zu entziehen.

Dem Konvent gehört ab dem Jahre des Herrn 1216 eine Konventsjahreszeit eines jeden Magus. Der Zeitpunkt und der Verwendungszweck der Jahreszeit wird von den Magi in Abstimmung bestimmt. Die Konventsjahreszeit kann zum sammeln von Vis benutzt werden, dieses Vis geht in das Eigentum des Konvents über.

Das gesamte Eigentum des Konvents wird nur nach mehrheitlicher Zustimmung genutzt. Diebstahl, Zerstörung und mutwillige Beschädigung von Konventseigentum werden nach den üblichen Maßstäben geahndet. Zurückhalten von wichtigen Informationen, die den Schutz des Konvents anbetreffen werden ebenso hart geahndet und haben einen sofortigen Ausschluss aus dem Konvent zur Folge, wobei das eingebrachte Konventseigentum des Magus auch im Konvent verbleit. Einmal eingebrachte Dinge ins Eigentum des Konventes verbleiben für immer dort.

Die Führung des Konventes ab dem Jahre des Herrn 1216 obliegt Saria ex Tytalus nach einheitlichem Beschluss.

Alle anwesenden und unterzeichnenden Magus erklären überdies, dass sie keiner heidnischen Religion angehören und bekennen fromm an die wahre Natur Christi, die Mutter Gottes und den heiligen Vater zu glauben.

Sehr schön! Ihr müsst nur noch den Passus über Falkos Feenversprechen einfügen!

Unvollständiger Entwurf (von marc)

Vielleicht kann man da ja noch Ideen raus ziehen. Ansonsten kann man auch Suses Entwurf einfach nehmen.

Die Mitgliedschaft im Rat des Konventes ist Magiern des Ordens vorbehalten, die dauerhaft am Konvent leben und den Konventsvertrag unterzeichnet haben. Für die Aufnahme eines neuen Mitglieds bedarf es der Zustimmung des Rates und der Genehmigung des Konventsvorstandes.

Der Konventsvorstand wird alle 10 Jahre vom Rat aus seiner Mitte gewählt. Die Amtszeit kann nur durch Rücktritt, Tod, finalem Zwielicht oder von einem Gericht des Ordens vorzeitig beendet werden.

Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme. Handlungen oder nicht-Handlungen, die das Konvent, seine Bewohner, Ressourcen oder politische Stellung in weltlicher oder hermetischer Sicht gefährden oder signifikant beeinflussen, müssen mehrheitlich vom Rat des Konventes beschlossen werden. Im Falle einer Stimmgleichheit obliegt die endgültige Entscheidung allein dem Konventsvorstand.

Über dringende Anträge kann auch in Abwesenheit einzelner Ratsmitglieder, nicht jedoch in Abwesenheit des Konventsvorstandes, abgestimmt werden. Die fehlenden Stimmen zählen als NEIN.

Ist ein Ratsmitglied über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage, an Abstimmungen Teil zu nehmen, kann er für die Zeit seiner Abwesenheit vom Rat ausgeschlossen werden. Diese Notstandsregelung muss Einstimmig vom übrigen Rat, mindestens jedoch von zwei Magiern beschlossen werden.

Bricht ein Magier wissentlich und willentlich diesen Vertrag, widersetzt sich einem rechtmäßigen Beschluss des Rates oder schadet dem Konvent auf eine andere Weise, hat der Rat über die Höhe der Entschädigung zu entscheiden. Widersetzt sich der Magier aus diesem Beschluss, wird er umgehend und dauerhaft vom Rat und vom Konvent ausgeschlossen. Die Ansprüche des Konventes werden auf dem nächsten Tribunal vor einem Gericht des Ordens geltend gemacht.

groups/stonehenge/konventsvertraege.txt · Zuletzt geändert: 2011/03/03 00:09 von 134.76.63.1