Gefallen und ihre Rückzahlung
Gefallen und ihre Rückzahlung:
In Auszügen aus „Succubus Club – Dead Man´s Party“ von White Wolf Aus dem Englischen übersetzt und für das LARP adaptiert von S. Meusel (Ein Fund aus dem Netz)
Zunächst einmal möchte ich zu bedenken geben, das Termini wie z. B. „Großer Gefallen“ Konstrukte des Regelwerkes sind. Und als solche eigentlich nichts im Spiel zu suchen haben. Die Kinder Kains haben andere Wege mit solcherlei Abstrakten Dingen umzugehen. Natürlich sind Phrasen wie: „Sie würden mir einen großen Gefallen tun, wenn….“ , oder „Sie schulden mir da noch einen kleinen Gefallen…“ nicht verboten, da sie aus dem normalen Sprachgebrauch stammen und somit unmöglich wegzubekommen sind. Nur sollte man möglichst, allein schon um der Atmosphäre Willen, darauf verzichten zu Formulierungen zu greifen die das ganze wie eine Unterhaltung an der Fleischtheke erscheinen lassen: „ Das kostet Dich einen großen gefallen, oder zwei Mittlere, oder vier Kleine….“ , oder „Das ist doch sicherlich einen Großen Gefallen wert, oder wollen sie lieber drei kleine dafür…“ Darf`s ein bisschen mehr sein….
All die verschiedenen Gefallen und Schulden, welche zwischen den Blutsverwandten herumschwirren, sind nur schwer im Auge zu behalten und entziehen sich gern den Beobachtungen einzelner. Um es etwas einfach zu machen, erinnere man sich an folgendes: „Nur die wirklich großen Gefallen und Lebeschulden, haben einen echten „mechanischen“ Effekt auf die Interaktion der Charaktere.“ Dies soll nicht heißen, das kleinere Gefallen Irrelanwant, und einfache Schulden nichts wert sein. Nein, es soll lediglich verdeutlichen, das diese von Blutsverwandten anders behandelt werden, als ihre größeren „Geschwister“. Und das von niemandem erwartet wird Jemanden aufgrund einer kleineren Schuld anders zu behandeln als zuvor.
Nein, denn es ist wie so oft ganz einfach. Ein Vampir schuldet einem anderen etwas und es wird erwartet, das er diese Schulden irgendwann, nach besten Willen und Vermögen begleicht. Wie schwer eine Schuld wiegt, hängt von der jeweiligen Situation ab und was für den einen Neugeborenen ein „Großer Gefallen“ wäre, würde einen Ahnen wahrscheinlich nur ein sprichwörtliches Schulterzucken kosten. Dies alles muss bedacht werden.
Meist einigen sich die betroffenen Vampire auf eine Art der Rückzahlung die der Situation angemessen erscheint. Sollten sie diese Spezifikation nicht durchführen, ist es ratsam zu klären wie viel „man in Bewegung setzten muss“ um den Gefallen zu geben, bzw. die Schuld zu tilgen. Man einigt sich also auf eine Tat und eine Gegentat. Die folgenden Ratschläge sollen helfen, diesen „Verhandlungen“ etwas mehr Gestallt und Stimmung zu verleihen.
Kleinere Gefallen, normale Schulden
Ob ihrer Natur und der Häufigkeit mit der sie auftreten, wird um sie meist recht wenig Aufhebens gemacht. Auch wird selten, die Einforderung, oder das Gewähren eines solchen Gefallens publik gemacht. Es sei denn die Situation ist dermaßen „ungewöhnlich“, das sie für andere von Interesse wäre. Normalerweise erkennt der Schuldner eines Gefallens diesen an und der Geber verlässt sich darauf, das der „Tradition“ genüge getan wird. Hin und wieder erinnert er seinen Schuldner an das gegebene Versprechen und wartet ab was passiert. Es sei gesagt, das es keinerlei vorgegebene Zeiteinteilung zur Rückzahlung eines „Gefallens“ gibt. Vampire haben die Ewigkeit Zeit. Jedoch sollte man im LARP doch davon absehen angesammelte Gefallen auszusitzen und anzugeben: „Ich (mein Charakter) zahl(t)e das dann in Hundert Jahren.“ Es ist immer gut seine Schulden innerhalb eines vorstellbaren Zeitraumes zurückzuzahlen. Dies bringt Dynamik ins Spiel.
Sollte jedoch eines Schuldners Versuch die Schuld zu tilgen, vom „Kreditoren“ aus unverständlichen Gründen, oder gar aus Gehässigkeit, abgewiesen werden, so hat der Schuldner die Möglichkeit dies Öffentlich zu machen und die versammelte Gesellschaft um „Anhörung des Falles“ zu bitten. Keinerlei „Gericht“ wird gehalten. Die Erwähnung des Umstandes das der Schuldner einen „Betrug“ in der Sache „X/Y“ versuchte reicht völlig aus. Dies wird dem Ansehen des Schuldners in keinster Weise Schaden, so er denn wirklich korrekt zurückgezahlt hat. Dem uneinsichtigen Schuldner jedoch wird es, erst recht wenn er es öfter dazu kommen lässt, den Ruf verderben. Und niemand wird mehr seine „Dienste“ in Anspruch nehmen wollen. Umgekehrt verhält es sich natürlich genau so. Sollte ein Schuldner sich weigern seine Schulden zu zahlen, „Betrügen“ oder gar das Wissen um die Schuld bestreiten. Kann der Schuldner ebenfalls den Fall kurz öffentlich schildern und somit das soziale Stigmata gegen den Schuldner richten. Dies führt dazu, das die Abwicklung solch „kleiner Gefälligkeiten unter Freunden“ meist recht problemlos und schnell von statten geht. Denn, wer sieht sich schon gern öffentlich gedemütigt und geht vor allem der Möglichkeit verlustig weiter Gefallen anzusammeln oder einzulösen, nur weil er jemand Anderem eins Auswischen wollte?
Große Gefallen, tiefe Schulden
Entgegen ihren „kleineren Verwandten“ verdienen es „Große Gefallen“ fast immer Öffentlich Anerkannt zu werden und klarzustellen in welcher Form sie zurückzuzahlen sind. Denn sollte es bei derartig Schwerwiegenden taten zu Missverständnissen, oder gar Betrugsversuchen kommen, kann die Gesellschaft entsprechend reagieren und die Dinge davon abhalten außer Kontrolle zu geraten. In früheren Zeiten war es an der Tages-respektive Nachtordnung, das solcherlei Blutfehden unter Ahnen in die Menschliche Gesellschaft „hinüberschwappten“ und dort zu aufständen, oder gar Kriegen führten. Somit wurde es über die Zeit anerkannte Praxis alles zu tun um dies zu verhindern. Am besten tut man dies, indem man es gar nicht erst zu Missverständnissen kommen lässt, und keiner der Beiden Parteien Spielraum zum Betrug gibt.
Wenn nun ein Blutsverwandter einen Großen Gefallen von einem anderen Erhält, wird von ihm erwartet, das er so bald wie möglich nachdem der Gefallen gewährt wurde, -soll heißen nachdem vom Schuldner getan wurde was zu tun er gebeten worden war, und der Schuldner seinen Vorteil erhalten hat -er sich im Elysium dem Schuldner in formeller Pose zu präsentieren hat. Die Tradition erwartet, das noch bevor jede andere nötige soziale Funktion ausgeführt wird, (wie sich dem Fürsten vorzustellen, so anwesend, oder dem Gastgeber), der Schuldner kurz vor demjenigen niederkniet dem er den Gefallen schuldet und dies offen und hörbar anerkennt. Zum Beispiel mittels der Formel:
„Ich stehe tief in Eurer Schuld und werde mich dem Blutschwur unterziehen, sollte ich unser Abkommen nicht ehren.“
Dies wird nicht getan um den Fürsten, oder Gastgeber zu beleidigen. Vielmehr versichert es das Schuldner und Kreditor die Aufmerksamkeit der Versammelten haben und somit für Alle klargestellt ist, das eben die Ehre des Schuldners auf dem Spiel steht und die Ansprüche des Kreditoren gerechtfertigt sind. Ab und an wird jene Phrase in Latein gesprochen, aber die Umgangssprache reicht meist aus.2 Unter traditionsbewussten Ahnen ist dies natürlich nicht gern gesehen. Natürlich gehen nur wenige Schuldner davon aus tatsächlich einen Blutsbund zu einem Gefallengeber akzeptieren zu müssen, denn sie werden ja alles tun um von der Schuld loszukommen, doch ist diese Offerte ein Beweiß dafür das der Schuldner es wirklich erst meint. Und auch um klar zu machen das es sich um eine wirklich tiefe Schuld handelt in der er steht.
Man beachte allerdings das dies nur die Art und Weise ist wie sein sollte. Nicht wie es immer ist. Ein Grossteil dieser Formalitäten ist über die Jahre dem Wandel der Zeit anheim gefallen und viele Kainskinder behalten ihre „besonderen“ Schulden und Gefallen lieber für sich.
Ein „Großer Gefallen“ entsteht manchmal durch die Anhäufung von „Kleineren Gefallen“ seitens des Schuldners, die er über einen längeren Zeitraum unbezahlt lässt. (Ganz wie die von uns allen geliebte Telefonrechnung) In einem solchen Fall ist es durchaus schon vorgekommen, das der Kreditor öffentlich erklärt, das die Schulden des Angesprochenen auf ein derartiges maß angewachsen sind und er gedenkt diese in einen Großen Gefallen umzuwandeln. Wie dies geschieht variiert von Fall zu Fall, es gibt keinerlei Feste Formel, da es einfach zu selten passiert. Jedoch wird diese Ankündigung meist im Elysium, vor
1 Die Formel kann entsprechend der tiefe dieser Schuld natürlich abgeändert werden. Siehe unten. 2 Selbst wenn nicht alle Anwesenden des Lateinischen mächtig sind. Es ist die Geste die zählt.
möglichst vielen Zeugen, vorgenommen und stellt einen Test des soziopolitischen Verständnisses beider Parteien dar, der nicht von der Hand zu weisen ist. Wenn dieser Fall nun eintritt ist es wiederum nicht ungewöhnlich, das der Kreditor sein Begehren nicht einleuchtend zu erklären vermag. Und nicht in der Lage ist deutlich zu machen warum er diese Änderung im Status der Schulden vornehmen will. Somit wird sein Ansinnen natürlich abgeschmettert. In den meisten Fällen jedoch (so selten sie auch sind) liegt es beim Schuldner zu beweisen das seine Schulden NICHT dieses Ausmaß erreicht haben.
Wenn eine größere Schuld nun endgültig abgegolten ist, -oder der Schuldner annimmt das dies so ist-so kann der Blutsverwandte sich erneut dem Schuldner im Elysium präsentieren, indem er erneut vor ihm kniet und mittels folgender Formel offiziell um Aufhebung seiner Schuld ersucht:
„Im Angesichte Kains offeriere ich Euch diese Frucht meiner Arbeit, als Zeichen der Reinheit meiner Ehre.“
Die Tradition schreibt nun vor, das der Schuldner dem Angesprochenen eine Weizenähre übergibt. Diese steht einerseits als Symbol für die erfolgte Rückzahlung des Gefallens und auch als Erinnerung an Kains erstes Opfer an Gott. Wenn der Kreditor die Ähre akzeptiert ist die Schuld offiziell beglichen. Wenn nicht, zeigt der Angesprochene damit an das er eine angemessenere „Rückzahlung“ erwartet und dem Schuldner eine weitere Chance gibt. Vom Schuldner wird in diesem Fall erwartet, das er sich demütig erhebt und das Elysium für den Rest des Abends verlässt. Jedoch ist auch diese Praxis über die Jahrhunderte aus der Mode geraten. Was nicht heißen soll, das manche Ahnen sie noch erwarten.
Rückzahlung, oder der Versuch einer Rückzahlung einer Schuld ist ein gefährliches Spiel mit vielen subtilen und nicht so subtilen Untertönen.
Erstens:
Niemals sollte ein Kainskind formell um Erlass der Schuld bitten, wenn es nicht absolut sicher ist alles in seiner Macht stehende getan zu haben um die Schuld vollständig zu begleichen. Ob dies nun bedeutet eine große Sache für den Kreditoren zu tun, oder viele kleine Dinge über einen großen Zeitraum ist irrelevant. Wenn die Offerte der Rückzahlung nicht funktioniert erleidet der Ruf des Schuldners beträchtlichen Schaden.
Zweitens:
Wenn niemand weiß was genau der Gefallen war der soeben beglichen wurde, hilft es nach in die Formel einige Worte darüber einzubringen. Und so sicherzustellen, das es dem Kreditor übel gereichen würde, die Offerte abzulehnen, wenn sie ausreichend ist. Wenn dies nicht geschieht, ist es schon vorgekommen, das Blutsverwandte dies für sich ausnutzen und mehr aus dem Schuldner herauspressen wollen, als ihnen zusteht. Dies kann natürlich auch ins Auge gehen, aber dieses Risiko sind manch verschlagene Kainskinder bereit zu tragen. Wenn sich die ganze Affäre womöglich noch immer höher schaukelt und in einer Blutfehde zu Enden droht, kann dies für beide Parteien schwere gesellschaftliche Folgen haben. Wenn jedoch die Schuld bekannt und fair ausgeglichen ist, so geziemt es sich für den Angesprochenen dies auch anzuerkennen, wenn ihm sein Ruf lieb ist.
Ganz besonders schwere Schulden
Nichts ist schwerwiegender als eine Lebensschuld, dadurch erhalten einen anderen vor der endgültigen Vernichtung zu bewahren. In den seltenen Fällen, wenn ein Blutsverwandter sich in derartiger Schuld findet, wird erwartet das er sich ähnlich verhält wie im Falle der Akzeptanz eines größeren Gefallens. Hier sollte er vor seinem Retter neiderknien und folgende, oder ähnliche, Worte sprechen:
„Mein Herzblut ist Euer, bis das die Feuer Gehennas meine Seele beanspruchen.“ Wenn eine Lebensschuld als beglichen angesehen wird – und es wird erwartet das sie bei Zeiten beglichen wird-liegt es beim Halter der Schuld dies zu verkünden. Es wird als Gipfel der Unverschähmtheit und Beleidigung angesehen um Aufhebung oder gar Erlass der Schuld zu ersuchen.

